{"id":2318,"date":"2022-01-11T12:45:50","date_gmt":"2022-01-11T12:45:50","guid":{"rendered":"https:\/\/milbenstube.de\/?page_id=2318"},"modified":"2022-01-11T12:46:06","modified_gmt":"2022-01-11T12:46:06","slug":"allgemeine-geschaeftsbedingungen-heinrichs-pension-ferienwohnungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/milbenstube.de\/?page_id=2318","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen \u2013 Heinrich\u2019s Pension &#038; Ferienwohnungen &#8211;"},"content":{"rendered":"<p><strong>1. Geltungsbereich<\/strong><\/p>\n<p>1.1. Diese Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten f\u00fcr Vertr\u00e4ge \u00fcber die mietweise \u00dcberlassung von Pensionszimmern sowie Ferienwohnungen \u2013 nachfolgend nur noch als \u201eZimmer\u201c bezeichnet \u2013 zur Beherbergung sowie f\u00fcr alle erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Pension.<\/p>\n<p>1.2. Die Unter- oder Weitervermietung der \u00fcberlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bed\u00fcrfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Pension.<\/p>\n<p>1.3. Gesch\u00e4ftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.<\/p>\n<p>1.4. Unsere Zimmer sind strikte Nichtraucherzimmer. Sollten G\u00e4ste dennoch im Zimmer rauchen, beteiligen wir den Zimmergast an den Reinigungskosten (Gardinen, Mobiliar, Teppich usw.) mit 80,- Euro. Kann das Zimmer wegen des starken Rauchgeruchs trotz Reinigung im Anschluss nicht vermietet werden, wird eine zus\u00e4tzliche Nacht laut g\u00fcltiger Preisliste in Rechnung gestellt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>2. Vertragsabschlu\u00df, -partner, -haftung; Verj\u00e4hrung<\/strong><\/p>\n<p>2.1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Pension zustande. Der Pension steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu best\u00e4tigen.<\/p>\n<p>2.2. Vertragspartner sind die Pension und der Kunde. Hat ein Dritter f\u00fcr den Kunden bestellt, haftet er der Pension gegen\u00fcber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner f\u00fcr alle Verpflichtungen aus dem Gastaufnahmevertrag, sofern der Pension eine entsprechende Erkl\u00e4rung des Dritten vorliegt.<\/p>\n<p>2.3. Die Pension haftet f\u00fcr ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit der Pension beschr\u00e4nkt.<\/p>\n<p>2.4. Die Verj\u00e4hrungsfrist betr\u00e4gt f\u00fcr alle Anspr\u00fcche des Kunden 6 Monate.<\/p>\n<p>2.5. Diese Haftungsbeschr\u00e4nkung und kurze Verj\u00e4hrungsfrist gelten zugunsten der Pension auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>3. Leistung, Preise, Zahlungen, Aufrechnung<\/strong><\/p>\n<p>3.1. Die Pension ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.<\/p>\n<p>3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die f\u00fcr die Zimmer\u00fcberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Pension zu zahlen. Dies gilt auch f\u00fcr vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Pension an Dritte.<\/p>\n<p>3.3. Die vereinbarten Preise schlie\u00dfen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. \u00dcberschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserf\u00fcllung 6 Monate und erh\u00f6ht sich der von der Pension allgemein f\u00fcr derartige Leistungen berechnete Preis, so kann diese den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, h\u00f6chstens jedoch um 10% anheben.<\/p>\n<p>3.4. Die Preise k\u00f6nnen von der Pension ferner ge\u00e4ndert werden, wenn der Kunde nachtr\u00e4glich \u00c4nderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der Pension oder der Aufenthaltsdauer der G\u00e4ste w\u00fcnscht und die Pension dem zustimmt.<\/p>\n<p>3.5. Rechnungen der Pension ohne F\u00e4lligkeitsdatum sind binnen 7 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Pension ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit f\u00e4llig zu stellen und unverz\u00fcgliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die Pension berechtigt, Zinsen in H\u00f6he von 4% \u00fcber dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der Pension der eines h\u00f6heren Schadens vorbehalten.<\/p>\n<p>3.6. Die Pension ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Ber\u00fccksichtigung der rechtlichen Bestimmungen f\u00fcr Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die H\u00f6he der Vorauszahlung und die Zahlungstermine k\u00f6nnen im Vertrag schriftlich vereinbart werden.<\/p>\n<p>3.7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskr\u00e4ftigen Forderung gegen\u00fcber einer Forderung der Pension aufrechnen oder mindern.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>4. R\u00fccktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)<\/strong><\/p>\n<p>4.1. Ein R\u00fccktritt des Kunden von dem mit der Pension geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Pension. Erfolgt dies nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in F\u00e4llen des Leistungsverzuges der Pension oder einer von ihr zu vertretenden Unm\u00f6glichkeit der Leistungserbringung.<\/p>\n<p>4.2. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat die Pension die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.<\/p>\n<p>4.3. Der Pension steht es frei, den ihr entstandenen und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist dann verpflichtet, folgende S\u00e4tze des vertraglich vereinbarten Preises f\u00fcr \u00dcbernachtung zu zahlen:<br \/>\nbis 7 Tage vor Ankunft: kostenfreie Stornierung<br \/>\nbis 2 Tage vor Ankunft: 50%<br \/>\nbis 1 Tage vor Ankunft: 100%<br \/>\nDem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der der Pension entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>5. R\u00fccktritt der Pension<\/strong><\/p>\n<p>5.1. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der Pension gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist die Pension zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt.<\/p>\n<p>5.2. Die Pension beh\u00e4lt sich das Recht vor, bestimmten G\u00e4sten den Zutritt zu verwehren. Es gilt insofern das Hausrecht der Pension. Ferner ist die Pension berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag au\u00dferordentlich zur\u00fcckzutreten, beispielsweise falls h\u00f6here Gewalt oder andere von der Pension nicht zu vertretende Umst\u00e4nde die Erf\u00fcllung des Vertrages unm\u00f6glich machen;<\/p>\n<p>Zimmer unter irref\u00fchrender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;<\/p>\n<p>die Pension begr\u00fcndeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Pensionsleistung den reibungslosen Gesch\u00e4ftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Pension in der \u00d6ffentlichkeit gef\u00e4hrden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Pension zuzurechnen ist;<\/p>\n<p>ein Versto\u00df gegen Punkt 1 Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt.<\/p>\n<p>5.3. Die Pension hat den Kunden von der Aus\u00fcbung des R\u00fccktrittsrechts unverz\u00fcglich in Kenntnis zu setzen.<\/p>\n<p>5.4. Bei berechtigtem R\u00fccktritt der Pension entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>6. Zimmerbereitstellung, -\u00fcbergabe und -r\u00fcckgabe<\/strong><\/p>\n<p>6.1. Der Kunde erwirbt mit seiner Buchung keinen endg\u00fcltigen Anspruch auf die Bereitstellung ganz bestimmter Zimmer. Sollte das vom Kunden gebuchte Zimmer aus irgendeinem Grund nicht zur Verf\u00fcgung stehen, so kann der Kunde auch auf ein gleich- oder auch h\u00f6herwertiges Zimmer der Pension umgebucht werden. Die Mehrkosten bei einer Umbuchung auf ein h\u00f6herwertiges Zimmer tr\u00e4gt dann allein die Pension.<\/p>\n<p>6.2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 16:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verf\u00fcgung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf fr\u00fchere Bereitstellung. Die Einweisung und Schl\u00fcssel\u00fcbergabe f\u00fcr das gebuchte Zimmer ist von 16.00 bis 18.00 Uhr m\u00f6glich. Eine sp\u00e4tere Zimmereinweisung und Schl\u00fcssel\u00fcbergabe -nach 18.00 Uhr- erfolgt nur in telefonischer und\/oder schriftlicher Absprache und mit ausdr\u00fccklicher Zustimmung der Pension! Eine versp\u00e4tete Anreise des Kunden -insbesondere ohne eine rechtzeitige Information der Pension \u00fcber die zu erwartende versp\u00e4tete Anreise des Kunden- berechtigt die Pension zum R\u00fccktritt vom Vertrag mit den daraus resultierenden rechtlichen Folgen (siehe Punkt 4 Ziffer 3)<\/p>\n<p>6.3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Pension sp\u00e4testens um 10:00 Uhr ger\u00e4umt zur Verf\u00fcgung zu stellen. Danach kann die Pension \u00fcber den ihr dadurch entstehenden Schaden hinaus f\u00fcr die zus\u00e4tzliche Nutzung des Zimmers bis 12:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 16:00 Uhr 100%. Dem Kunden steht es frei, der Pension nachzuweisen, dass dieser kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.<\/p>\n<p>6.4. Stellt die Pension aus Gr\u00fcnden, die sie selbst zu vertreten hat, dem Kunden gebuchte Zimmer nicht zur Verf\u00fcgung, so ist die Pension berechtigt, dem Kunden ein anderes, vergleichbares Quartier in einem anderen Haus zuzuweisen. Dabei tr\u00e4gt die Pension nur die eventuell anfallenden Mehrkosten zwischen vereinbartem Logispreis und dem tats\u00e4chlichen Zimmerpreis des Ersatzquartiers. Lehnt der Kunde die Unterbringung in einem anderen Haus ab, erl\u00f6schen seine Anspr\u00fcche. Weitere Anspr\u00fcche des Kunden sind ausgeschlossen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>7. Haftung der Pension<\/strong><\/p>\n<p>7.1. Die Pension haftet f\u00fcr die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch beschr\u00e4nkt auf Leistungsm\u00e4ngel, Sch\u00e4den, Folgesch\u00e4den oder St\u00f6rungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit der Pension zur\u00fcckzuf\u00fchren sind. Sollten St\u00f6rungen oder M\u00e4ngel an den Leistungen der Pension auftreten, wird die Pension bei Kenntnis oder auf unverz\u00fcgliche R\u00fcge des Kunden bem\u00fcht sein, f\u00fcr Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die St\u00f6rung zu beheben und einen m\u00f6glichen Schaden gering zu halten.<\/p>\n<p>7.2. F\u00fcr eingebrachte Sachen haftet die Pension dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, h\u00f6chstens \u20ac 1.000,-. Die Haftungsanspr\u00fcche erl\u00f6schen, wenn der Kunde nicht unverz\u00fcglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerst\u00f6rung oder Besch\u00e4digung der Pension Anzeige macht (\u00a7703 BGB).<\/p>\n<p>7.3. F\u00fcr die unbeschr\u00e4nkte Haftung der Pension gelten die gesetzlichen Bestimmungen.<\/p>\n<p>7.4. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Garage bzw. Carport oder auf einem Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verf\u00fcgung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Besch\u00e4digung auf dem Pensionsgrundst\u00fcck abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die Pension nicht, au\u00dfer bei Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit. Dies gilt auch f\u00fcr Erf\u00fcllungsgehilfen der Pension.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Schlussbestimmungen<\/strong><\/p>\n<p>8.1. \u00c4nderungen oder Erg\u00e4nzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Gesch\u00e4ftsbedingung f\u00fcr die Gastaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige \u00c4nderungen oder Erg\u00e4nzungen durch den Kunden sind unwirksam.<\/p>\n<p>8.2. Erf\u00fcllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Pension.<\/p>\n<p>8.3. Ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand \u2013 auch f\u00fcr Scheck- und Wechselstreitigkeiten \u2013 ist im kaufm\u00e4nnischen Verkehr der Sitz der Pension. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des \u00a738 Absatz 1 ZPO erf\u00fcllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Pension.<\/p>\n<p>8.4. Es gilt deutsches Recht.<\/p>\n<p>8.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr die Gastaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen nicht ber\u00fchrt. Im \u00fcbrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Stand: 10.01.2022<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong><a href=\"https:\/\/heinrichsgruppe.de\/wp-content\/uploads\/2022\/01\/AGB-Pension.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Download: Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen Pension und Ferienwohnung<\/a><\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>1. Geltungsbereich 1.1. 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